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               www.Erbschaftssteuer-Immobilien.de
                        So prüfen Sie, ob Sie zu viel zahlen sollen!

 

Die Erbschaftsteuerreform hilft auch Ihnen,
Ihre Belastung zu senken.

 

Zum Thema Erbschaftssteuer Immobilien: „ Zahlen Sie nicht mehr Erbschaftssteuer als das Bundesverfassungsgericht für korrekt erachtet hat!“

 

Für schätzungsweise 300.000 Erben wird das Thema "Erbschaftssteuer
Immobilien prüfen" in diesem Jahr interessant.
 Das heißt: An die Erben dieser 300.000 Immobilien verschickt das Finanzamt einen Erbschaftssteuerbescheid. Nun gibt es Personen, die in diesem Fall keine Erbschaftssteuer zahlen müssen, und zwar

 

 

 

 

Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner des Erblassers, die in der gemeinsamen Wohnung
wohnen bleiben 

Kinder (oder Kinder bereits verstorbener Kinder), die Wohnraum mit einer Wohnfläche von maximal 200 m² geerbt haben und diesen für mindestens 10 Jahre selbst bewohnen 

Erben von Kleinbetrieben (dabei bestehen noch besondere Regeln für Land- und Forstwirtschaft
oder z.B. Beherbergungsbetriebe)
 


 

Für alle anderen Erben gelten für die Erbschaftsteuer Immobilien bestimmte Freibeträge, die sich je nach Verwandtschafts-grad zwischen 500.000 und 20.000 Euro bewegen. (Das gilt im Falle einer einzelnen Immobilie. Alle weiteren werden voll besteuert.) Diese Beträge haben eine hohe Bedeutung für die Erbschafts-steuer. Immobilien werden hier aus 2 unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet: Dem Marktwert und dem Grundbesitzwert des Finanzamtes.

 

 

Grafik Steuerbeiträge und Verwandschaftsgrad für Erbschaftssteuern Immobilien Rolf Schubert, Köln

 

 

Finden Sie sich auf einem blauen Feld wieder?

Wenn ja, dann sollten Sie genau prüfen.

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

gehören Sie auch zu dieser Gruppe? Dann sollten Sie jetzt unbedingt weiterlesen. Denn je niedriger Ihr Freibetrag bzw. je höher der Wert des geerbten Immobilienvermögens ist, desto wichtiger ist es, die Bewertung zu überprüfen - damit Sie nicht mehr Steuern bezahlen müssen, als Recht ist.

 

 

Darstellung des geringen Freibetrages bei der Erbschaftssteuer Immobilie in Relation des vom Finanzamt angesetzten Wert der Immobilie  

 

 


 

 

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 Erbschaftssteuer und Immobilien-Wert
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eBook

 Formularabbildung Erbschaftssteuer Immobilienwert Vorab Check für Erbschaftssteuer Wohneigentum eBook Abbildung Immobilienbewertung mit Fokus auf die Erbschaftssteuer von Rolf Schubert, Fachautor

Aufzählungspunkt Erbschaftssteuer Neffe Sie nennen uns Ort und
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 Ihrer Immobilie(n).

Aufzählungspunkt Erbschaft Enkel Sie teilen uns Ihre persönlichen
  Daten in Bezug auf Ihre
  Situation als Erbe mit.

 

Aufzählungspunkt Erbe Neffe Wir prüfen in einem
  standardisierten Verfahren,
  ob sich ein Gutachten lohnt.
  Das dauert im Normalfall
  weniger als zwei Wochen.

 

Aufzählungspunkt Erbschaftsteuer Enkel Das Ergebnis unserer
  Einschätzung erörtern wir
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  Telefonat mit Ihnen, da

  wir festgestellt haben, das in
  in dem Gespräch immer wieder

  wichtige Faktoren erkannt

  werden, die die Beurteilung
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Aufzählungspunkt Erbrecht Enkel Danach können Sie in Ruhe
 
  entscheiden, ob Sie das
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  erstellen lassen möchten.

Aufzählungspunkt Freibetrag Neffe Das eBook umfasst 13 Seiten

  konzentrierte Information

  zum Thema Erbschaftssteuer+
  Immobilien.

  Es beschreibt ausführlich und

  für jeden verständlich, worauf es

  ankommt, wenn Sie eine

  Immobilie erben und dafür

  Erbschaftssteuer zahlen müssen.

  Sie können es in aller Ruhe

  durchlesen und prüfen, ob ein

  Gutachten für Sie interessant

  sein könnte.

 

Aufzählungspunkt Erben Immobilien Alles, was Sie tun sollten, ist

  sich mit Ihrer Email-Adresse

  zu registrieren.


Aufzählungspunkt Immobilien Verkehrswert Wir möchten auch erkennen,

   aus welchem Grund das 

   Gutachten für Sie interessant ist.

   Es entstehen Ihnen hierfür keine

   Kosten und keine Verpflichtungen

    


 

 

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Woher kommt dieser Unterschied?

 

Rund 300.000 Erbfälle von Immobilien! Und kein Haus ist wie das andere! Das eine hat vielleicht eine tolle Lage, wurde aber seit 20 Jahren nicht renoviert. Das andere ist hervorragend in Schuss, liegt aber mitten in einem sozialen Brennpunkt. Woher soll ein Sachbearbeiter im Finanzamt von seinem Büro aus beurteilen, was es wirklich wert ist?

 

Natürlich könnte er ein Gutachten anfertigen lassen. Aber bei dieser Menge von Fällen hat der Gesetzgeber entschieden, das nicht in jedem Einzelfall zu tun, sondern ein vereinfachtes Verfahren zur Bewertung anzuwenden.

 

Dieses Verfahren ist immer noch kompliziert genug. Dabei aber stark vereinfacht, was ja grundsätzlich nicht falsch sein muss - aber viele Werteinflüsse werden in diesem Verfahren einfach ignoriert. Man hat sich grundsätzlich an den Regeln der Wertermittlungslehre orientiert, die schon für einen Laien schwer durchschaubar sind. Das ist grundsätzlich nicht falsch - aber zu sehr „über einen Kamm geschoren“. Viele Faktoren, die z.B. ein unabhängiger Gutachter mit in sein Wertgutachten einbezieht, können dabei nicht berücksichtigt werden.

 

Das kann in vielen Fällen zu einer deutlichen Überbewertung führen. Und das heißt:

 

Ihre Immobilie ist auf dem Papier des Steuerbescheids viel mehr wert, als Sie bei einem Verkauf dafür erzielen würden. Und deshalb müssen Sie entsprechend mehr Erbschaftssteuern bezahlen!

 

 

Nehmen wir an, Sie erben ein Haus (Eigentumswohnung, Grundstück, Gewerbeobjekt).

 

Das folgende Beispiel: "Erbschaft Haus" soll die Situation verdeutlichen:

 

 

Der Wert einer Immobilie aus den unterschiedlichen Blickwinkeln

 

 Hausgrafik Verkehrswert einer Immobilie aus Sicht des Marktes für Erben Haus    Hausbild Finanzamtwert

 Dieses Bild verdeutlicht
die Sichtweise des Marktes

 

 Dieses Bild verdeutlicht
die Sichtweise des Finanzamtes

 

 

 

Bei einem im März 2009 erstellten Gutachten sah das dann so aus:

 

 
Der Marktwert
1.450.000 €

 

   
Der Finanzamtwert
1.962.000 €

 

 

Die Differenz zwischen beiden Werten beträgt über 500.000 Euro - eine stattliche Summe. Und wenn darauf etwa 30 % Erbschaftssteuern anfallen, dann geht es um fast 150.000 Euro, die Sie mehr bezahlen müssen, wenn Sie die Bewertung des Finanzamtes akzeptieren.

 

Realer Bescheid über die Feststellung des Grundbesitzwerts aus März 2009 des obigen Beispiels Seite 1 und 2 (Erbschaftssteuer Immobilien)

 

 Bescheid über die Feststellung des Grundbesitzwertes zur Ermittlung der Erbschaftssteuer Immobilie

Bescheid über die Feststellung des Grundbesitzwertes zur Ermittlung der Erbschaftsteuer Immobilien

 

 

 

 

Achtung! Beachten Sie unbedingt die EINSPRUCHSFRIST für den Bescheid über die Feststellung des Grundbesitzwerts des Gebäudes des Steuerpflichtigen. Diese beträgt einen Monat. (Einzelheiten teilt Ihnen Ihr Finanzamt in der Rechtsbehelfsbelehrung mit). Versäumen Sie den Einspruch innerhalb der Frist, haben Sie keine Möglichkeit mehr, gegen den Bescheid Einspruch zu erheben.

 Mein dringender Rat:
"Sollten Sie Zweifel gegen den festgestellten Grundbesitzwert haben, legen Sie sofort Widerspruch per Einschreiben/Rückschein ein, damit Sie in Ruhe prüfen können!" Das ist Ihr gutes Recht nach § 198 BewG und Sie haben keinerlei Nachteile dadurch.

 

 

 

 

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Was können Sie tun?

 

Sie können ein Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen erstellen lassen, das den tatsächlichen Marktwert der Immobilie ermittelt. Das wird vom Finanzamt akzeptiert, denn im § 198 Bewertungsgesetz heißt es ausdrücklich:

 

 

Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes gem. § 198 BewG

„Weist der Steuerpflichtige nach, dass der gemeine Wert der wirtschaftlichen Einheit am Bewertungsstichtag niedriger ist als der nach den §§ 179, 182 bis 196 ermittelte Wert, so ist dieser Wert anzusetzen.“


 

 

Das bedeutet: Wenn Sie durch ein Gutachten dem Finanzamt beweisen können, dass Ihr Haus weniger wert ist als im Steuerbescheid errechnet, dann müssen Sie auch nur für diesen Wert Erbschaftssteuern bezahlen. Und zwar völlig ohne „Tricks“ und Maßnahmen am Rande der Legalität - denn der Gesetzgeber hat es ja vorgesehen! Es ist ganz allein Ihre Entscheidung, ob Sie ein Gutachten in Auftrag geben oder nicht.

 

 

Wer kann so ein Gutachten erstellen?

 

Gutachten zum Nachweis eines niedrigeren "Gemeinen Wertes" erfordern eine besonders hohe Qualität. Nur ein erfahrener Gutachter mit solider Marktkenntnis ist in der Lage, eine Expertise zu erstellen, die von den Bausachverständigen des Finanzamts anerkannt wird.

 

Leider sind die Titel „Sachverständiger“, „Gutachter“ oder „zertifiziert“ nicht gesetzlich geschützt - deshalb steckt in den Bezeichnungen allein für Sie noch nicht die Sicherheit, einen kompetenten Fachmann gefunden zu haben. Denn der muss sich in vielen verschiedenen Sachgebieten auskennen: im Baurecht, im aktuellen Immobilienmarkt, in Steuerfragen, in Architektur und Bauwesen und in der Versicherungsmathematik.

 

Wenn ein Gutachten das Finanzamt in Bezug auf den tatsächlichen Wert des Hauses überzeugen soll, dann spielen Faktoren aus all diesen Bereichen hinein. Das Ergebnis ist ein sehr umfangreiches Schriftstück, in dem alles logisch und stimmig sein muss - sonst war der ganze Aufwand vergeblich. Man könnte es mit einer komplizierten Maschine vergleichen, die auch nur funktioniert, wenn alle Komponenten hundertprozentig in einander greifen. Und auch deren Konstrukteur muss über eine Menge Sachverstand verfügen.

 

Beim Sachverständigenbüro Rolf Schubert & Partner können Sie sich da ganz sicher sein. Zum einen, weil hier durch langjährige Erfahrung in unterschiedlichen Bereichen eine hohe Sachkenntnis aufgebaut wurde.

Und zum anderen,  weil sich alle unsere Mitarbeiter permanent weiterbilden. In der Fachwelt werden unsere Gutachten zwischenzeitlich als Trend setzend geschätzt. Sie erfüllen die Anforderungen mit Hinblick auf Inhalte,  Glaubwürdigkeit und  Nachvollziehbarkeit in einem Maß, dass sie von anderen als Vorbild verwendet werden.

 

 

Kompetenzpyramide Rolf Schubert & Partner Sachverständigen-Sozietät Immobilienbewertung Köln 

 

 

 

 

 

Und wenn der Unterschied gar nicht so hoch ist? Immerhin kostet ein Gutachten Geld.

 

 

Nicht immer liegen die Bewertungsergebnisse von Finanzamt und Gutachter weit auseinander. Deswegen können Sie mit Recht fragen,
ob sich die Ausgaben für einen solchen Auftrag lohnen.

 

Und dass hier Kosten anfallen, bestreiten wir nicht. Wie oben beschrieben, ist ein solches Gutachten extrem zeit- und arbeitsaufwändig. Schließlich können wir ein Objekt nicht „über den Daumen gepeilt“ oder nach „Schema F“ beurteilen. Qualität und Gründlichkeit sind von entscheidender Bedeutung. Da müssen viele Daten geprüft, Berechnungen angestellt, Besichtigungen vor Ort vorgenommen werden. Das lohnt sich, wenn - wie im Beispiel oben - eine erhebliche Differenz zwischen den Bewertungen entsteht und sich die Steuerlast für Sie um ein Vielfaches der Gutachterkosten reduziert.

 

 

 

Hier bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten, um in dieser Frage weiter zu kommen. 

 

 

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Den ImmoWert - VorAb-Check und das eBook "Immobilienbewertung im Fokus auf die Erbschaftssteuer" kann ich sofort downloaden. Dazu trage ich nur die erforderlichen Daten ein. Mit dem Download entstehen mir keine Kosten oder weitere Verpflichtungen.


 

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Wir empfehlen, sich in jedem Fall diese kostenlosen Informationen zu holen.

Unsere Intention liegt darin, möglichst vielen Menschen ohne finanzielle Hürde die Möglichkeit zu geben, vorab zu prüfen, ob ihr  Bescheid über die Feststellung des Grundbesitzwerts Ihres Finanzamtes den Grundlagen des Bundesverfassungsgerichtes entspricht.

Vielleicht fallen Ihnen beim Lesen Aspekte auf, die Sie vorher nicht bedacht haben. Das kann Ihnen unter Umständen die Richtigstellung Ihres Bescheides über die Feststellung des Grundbesitzwerts in Höhe von einigen 1000 € bringen.

Mit freundlichen Grüßen

 Foto Rolf Schubert Fachautor und Referent zum Thema Erbschaftssteuer Immobilienbewertung

 

 Unterschrift Rolf Schubert immowert-rs.de

 

Rolf Schubert
Dozent und Fachautor


von der IHK zu Köln öffentlich bestellter

und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung

von bebauten und unbebauten Grundstücken,

 

IfS zertifiziert nach DIN ISO/IEC 17024
Zertifikatsnummer: 021009

 

 

Erfahrung und aktuelle Kenntnis der neuesten Bestimmungen und Gesetze bilden die Grundlage für unsere Kompetenz. Hier finden Sie eine Auswahl an bewerteten Objekten:

 
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