Die
Erbschaftsteuerreform hilft auch Ihnen, Ihre Belastung zu senken.
Zum Thema
Erbschaftssteuer Immobilien: „ Zahlen Sie nicht mehr Erbschaftssteuer als das Bundesverfassungsgericht für
korrekt erachtet hat!“
Für schätzungsweise 300.000 Erben wird das Thema "Erbschaftssteuer
Immobilien prüfen" in diesem Jahr interessant. Das heißt: An die Erben dieser 300.000 Immobilien verschickt das Finanzamt einen
Erbschaftssteuerbescheid. Nun gibt es Personen, die in diesem Fall keine Erbschaftssteuer zahlen müssen, und
zwar
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Ehegatten oder eingetragene
Lebenspartner des Erblassers, die in der gemeinsamen
Wohnung wohnen
bleiben
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Kinder (oder Kinder bereits
verstorbener Kinder), die Wohnraum mit einer Wohnfläche von maximal 200 m² geerbt haben und diesen
für mindestens 10 Jahre selbst bewohnen
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Erben von Kleinbetrieben
(dabei bestehen noch besondere Regeln für Land- und Forstwirtschaft
oder z.B. Beherbergungsbetriebe)
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Für alle anderen Erben gelten für die Erbschaftsteuer Immobilien bestimmte
Freibeträge, die sich je nach Verwandtschafts-grad zwischen 500.000 und 20.000 Euro bewegen. (Das gilt im
Falle einer einzelnen Immobilie. Alle weiteren werden voll besteuert.) Diese Beträge haben eine hohe Bedeutung für
die Erbschafts-steuer. Immobilien werden hier aus 2 unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet: Dem Marktwert und
dem Grundbesitzwert des Finanzamtes.

Finden Sie sich auf einem blauen Feld wieder?
Wenn ja, dann sollten Sie genau prüfen.
Sehr geehrte
Damen und Herren,
gehören Sie auch zu dieser Gruppe? Dann sollten Sie jetzt unbedingt weiterlesen. Denn je
niedriger Ihr Freibetrag bzw. je höher der Wert des geerbten Immobilienvermögens ist, desto wichtiger ist es,
die Bewertung zu überprüfen - damit Sie nicht mehr Steuern bezahlen müssen, als Recht ist.

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Erbschaftssteuer und Immobilien-Wert
Vorab - Check © Formular
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Immobilienbewertung mit Fokus auf die
Erbschaftssteuer © eBook
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Sie nennen uns Ort und
Adresse Ihrer Immobilie(n).
Sie teilen uns Ihre persönlichen
Daten in Bezug auf Ihre
Situation als Erbe mit.
Wir prüfen in einem
standardisierten Verfahren,
ob sich ein Gutachten lohnt.
Das dauert im Normalfall
weniger als zwei Wochen.
Das Ergebnis unserer
Einschätzung erörtern wir
in einem persönlichem
Telefonat mit Ihnen, da
wir festgestellt haben, das in
in dem Gespräch immer wieder
wichtige Faktoren erkannt
werden, die die Beurteilung
ergänzen.
Danach können Sie in Ruhe
entscheiden, ob Sie das
umfangreiche Gutachten
erstellen lassen möchten.
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Das eBook umfasst 13 Seiten
konzentrierte Information
zum Thema Erbschaftssteuer+
Immobilien.
Es beschreibt ausführlich und
für jeden verständlich, worauf es
ankommt, wenn Sie eine
Immobilie erben und dafür
Erbschaftssteuer zahlen müssen.
Sie können es in aller Ruhe
durchlesen und prüfen, ob ein
Gutachten für Sie interessant
sein könnte.
Alles, was Sie tun sollten, ist
sich mit Ihrer Email-Adresse
zu registrieren.
Wir möchten auch
erkennen,
aus
welchem Grund das
Gutachten
für Sie interessant ist.
Es entstehen
Ihnen hierfür keine
Kosten und
keine Verpflichtungen
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Woher kommt dieser Unterschied?
Rund 300.000 Erbfälle von Immobilien! Und kein Haus ist wie das andere! Das eine hat vielleicht eine
tolle Lage, wurde aber seit 20 Jahren nicht renoviert. Das andere ist hervorragend in Schuss, liegt aber
mitten in einem sozialen Brennpunkt. Woher soll ein Sachbearbeiter im Finanzamt von seinem Büro aus
beurteilen, was es wirklich wert ist?
Natürlich könnte er ein Gutachten anfertigen lassen. Aber bei dieser Menge von Fällen hat der
Gesetzgeber entschieden, das nicht in jedem Einzelfall zu tun, sondern ein vereinfachtes Verfahren zur
Bewertung anzuwenden.
Dieses Verfahren ist immer noch kompliziert genug. Dabei aber stark vereinfacht, was ja
grundsätzlich nicht falsch sein muss - aber viele Werteinflüsse werden in diesem Verfahren einfach ignoriert.
Man hat sich grundsätzlich an den Regeln der Wertermittlungslehre orientiert, die schon für einen Laien
schwer durchschaubar sind. Das ist grundsätzlich nicht falsch - aber zu sehr „über einen Kamm geschoren“.
Viele Faktoren, die z.B. ein unabhängiger Gutachter mit in sein Wertgutachten einbezieht, können dabei nicht
berücksichtigt werden.
Das kann in vielen Fällen zu einer deutlichen Überbewertung führen. Und das heißt:
Ihre Immobilie ist auf dem Papier des Steuerbescheids viel mehr wert, als Sie bei einem Verkauf
dafür erzielen würden. Und deshalb müssen Sie entsprechend mehr Erbschaftssteuern
bezahlen!
Nehmen wir an, Sie erben ein Haus (Eigentumswohnung, Grundstück, Gewerbeobjekt).
Das folgende Beispiel: "Erbschaft Haus" soll die Situation verdeutlichen:
Der Wert einer Immobilie aus den unterschiedlichen Blickwinkeln
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Dieses Bild
verdeutlicht die Sichtweise des
Marktes
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Dieses Bild
verdeutlicht
die Sichtweise des Finanzamtes
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Bei einem im März 2009 erstellten Gutachten sah das dann so aus:
Der Marktwert
1.450.000 € |
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Der Finanzamtwert
1.962.000 € |
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Die
Differenz zwischen beiden Werten beträgt über 500.000 Euro - eine stattliche Summe. Und wenn
darauf etwa 30 % Erbschaftssteuern anfallen, dann geht es um fast 150.000 Euro, die Sie mehr bezahlen müssen,
wenn Sie die Bewertung des Finanzamtes akzeptieren.
Realer Bescheid über die
Feststellung des Grundbesitzwerts aus März 2009 des obigen Beispiels Seite 1 und 2 (Erbschaftssteuer
Immobilien)
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Achtung! Beachten Sie unbedingt die EINSPRUCHSFRIST
für den Bescheid über die Feststellung des Grundbesitzwerts des Gebäudes des
Steuerpflichtigen. Diese beträgt einen Monat. (Einzelheiten teilt Ihnen Ihr Finanzamt in der
Rechtsbehelfsbelehrung mit). Versäumen Sie den Einspruch innerhalb der Frist, haben Sie keine
Möglichkeit mehr, gegen den Bescheid Einspruch zu erheben.
Mein dringender Rat:
"Sollten Sie Zweifel gegen den festgestellten Grundbesitzwert haben, legen Sie sofort
Widerspruch per Einschreiben/Rückschein ein, damit Sie in Ruhe prüfen können!" Das ist Ihr
gutes Recht nach § 198 BewG und Sie haben keinerlei Nachteile dadurch.
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Was können Sie tun?
Sie können ein Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen erstellen lassen, das den
tatsächlichen Marktwert der Immobilie ermittelt. Das wird vom Finanzamt akzeptiert, denn im § 198
Bewertungsgesetz heißt es ausdrücklich:
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Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes
gem. § 198 BewG
„Weist der Steuerpflichtige nach, dass der
gemeine Wert der wirtschaftlichen Einheit am Bewertungsstichtag niedriger ist als der nach den §§
179, 182 bis 196 ermittelte Wert, so ist dieser Wert anzusetzen.“
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Das bedeutet: Wenn Sie durch ein Gutachten dem Finanzamt beweisen können, dass Ihr Haus weniger wert
ist als im Steuerbescheid errechnet, dann müssen Sie auch nur für diesen Wert Erbschaftssteuern bezahlen. Und
zwar völlig ohne „Tricks“ und Maßnahmen am Rande der Legalität - denn der Gesetzgeber hat es ja vorgesehen!
Es ist ganz allein Ihre Entscheidung, ob Sie ein Gutachten in Auftrag geben oder nicht.
Wer kann so ein Gutachten erstellen?
Gutachten zum Nachweis eines niedrigeren "Gemeinen Wertes" erfordern eine besonders hohe Qualität.
Nur ein erfahrener Gutachter mit solider Marktkenntnis ist in der Lage, eine Expertise zu erstellen, die von
den Bausachverständigen des Finanzamts anerkannt wird.
Leider sind die Titel „Sachverständiger“, „Gutachter“ oder „zertifiziert“ nicht gesetzlich geschützt
- deshalb steckt in den Bezeichnungen allein für Sie noch nicht die Sicherheit, einen kompetenten Fachmann
gefunden zu haben. Denn der muss sich in vielen verschiedenen Sachgebieten auskennen: im Baurecht, im
aktuellen Immobilienmarkt, in Steuerfragen, in Architektur und Bauwesen und in der
Versicherungsmathematik.
Wenn ein Gutachten das Finanzamt in Bezug auf den tatsächlichen Wert des Hauses überzeugen soll,
dann spielen Faktoren aus all diesen Bereichen hinein. Das Ergebnis ist ein sehr umfangreiches Schriftstück,
in dem alles logisch und stimmig sein muss - sonst war der ganze Aufwand vergeblich. Man könnte es mit einer
komplizierten Maschine vergleichen, die auch nur funktioniert, wenn alle Komponenten hundertprozentig in
einander greifen. Und auch deren Konstrukteur muss über eine Menge Sachverstand verfügen.
Beim
Sachverständigenbüro Rolf Schubert & Partner können Sie sich da ganz sicher sein. Zum einen, weil hier durch
langjährige Erfahrung in unterschiedlichen Bereichen eine hohe Sachkenntnis aufgebaut
wurde.
Und zum anderen, weil sich alle unsere Mitarbeiter
permanent weiterbilden. In der Fachwelt werden unsere Gutachten zwischenzeitlich als Trend setzend geschätzt. Sie
erfüllen die Anforderungen mit Hinblick auf Inhalte, Glaubwürdigkeit und Nachvollziehbarkeit in
einem Maß, dass sie von anderen als Vorbild verwendet werden.
Und wenn der Unterschied gar nicht so hoch ist? Immerhin kostet ein Gutachten
Geld.
Nicht immer liegen die Bewertungsergebnisse von Finanzamt und Gutachter weit auseinander. Deswegen
können Sie mit Recht fragen,
ob sich die Ausgaben für einen solchen Auftrag lohnen.
Und dass hier Kosten anfallen, bestreiten wir nicht. Wie oben beschrieben, ist ein solches Gutachten
extrem zeit- und arbeitsaufwändig. Schließlich können wir ein Objekt nicht „über den Daumen gepeilt“ oder
nach „Schema F“ beurteilen. Qualität und Gründlichkeit sind von entscheidender Bedeutung. Da müssen viele
Daten geprüft, Berechnungen angestellt, Besichtigungen vor Ort vorgenommen werden. Das lohnt sich, wenn - wie
im Beispiel oben - eine erhebliche Differenz zwischen den Bewertungen entsteht und sich die Steuerlast für
Sie um ein Vielfaches der Gutachterkosten reduziert.
Hier bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten, um in dieser Frage weiter zu
kommen.
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Erbschaftssteuer und Immobilien-Wert
Vorab - Check © Formular
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Immobilienbewertung mit Fokus auf die
Erbschaftssteuer © eBook
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Sie nennen uns Ort und
Adresse Ihrer Immobilie(n).
Sie teilen uns Ihre persönlichen
Daten in Bezug auf Ihre
Situation als Erbe mit.
Wir prüfen in einem
standardisierten Verfahren,
ob sich ein Gutachten lohnt.
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weniger als zwei Wochen.
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Einschätzung erörtern wir
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wir festgestellt haben, das in
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ergänzen.
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erstellen lassen möchten.
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Das eBook umfasst 13 Seiten
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Immobilien.
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Immobilie erben und dafür
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Sie können es in aller Ruhe
durchlesen und prüfen, ob ein
Gutachten für Sie interessant
sein könnte.
Alles, was Sie tun sollten, ist
sich mit Ihrer Email-Adresse
zu registrieren.
Wir möchten auch
erkennen,
aus
welchem Grund das
Gutachten für Sie interessant ist.
Es
entstehen Ihnen hierfür keine
Kosten und keine Verpflichtungen
|
Den ImmoWert - VorAb-Check und das eBook "Immobilienbewertung
im Fokus auf die Erbschaftssteuer" kann ich sofort downloaden. Dazu trage
ich nur die erforderlichen Daten ein. Mit dem Download entstehen mir keine Kosten oder weitere
Verpflichtungen.
Wir empfehlen, sich in jedem Fall diese kostenlosen
Informationen zu holen.
Unsere Intention liegt darin, möglichst vielen Menschen ohne
finanzielle Hürde die Möglichkeit zu geben, vorab zu prüfen, ob ihr Bescheid über die Feststellung des
Grundbesitzwerts Ihres Finanzamtes den Grundlagen des Bundesverfassungsgerichtes entspricht.
Vielleicht fallen Ihnen beim Lesen Aspekte auf, die Sie
vorher nicht bedacht haben. Das kann Ihnen unter Umständen die Richtigstellung Ihres Bescheides über die
Feststellung des Grundbesitzwerts in Höhe von einigen 1000 € bringen.
Mit freundlichen Grüßen


Rolf Schubert
Dozent und
Fachautor
von der IHK zu Köln öffentlich
bestellter
und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung
von bebauten und unbebauten Grundstücken,
IfS zertifiziert nach DIN ISO/IEC
17024
Zertifikatsnummer: 021009
Erfahrung und aktuelle Kenntnis der neuesten Bestimmungen und Gesetze bilden die Grundlage für unsere Kompetenz. Hier finden Sie eine Auswahl an bewerteten
Objekten:
Berwertungsobjekt der Rolf Schubert & Partner Sachverständigen-Sozietät Immobilienbewertung, Köln
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