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                        So prüfen Sie, ob Sie zu viel zahlen sollen!

 

 

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Servicetelefon Rolf Schubert & Partner 0221 - 740 9464 für Fragen zur Erbschaftssteuerreform Immobilien

 

Datenschutz und Umgang mit sensiblen Daten sind eine Grundlage für unseren Beruf:

Datenschutzrichtlinien Rolf Schubert & Partner Sachverständigen-Sozietät Immobilienbewertung, Köln

Gleichfalls garantieren wir Ihnen, das Ihre Daten nur für den hier vorgesehenen Zweck der Information und Aufklärung zum Thema Immobilienwert verwendet werden.

 

Mit dem Absenden Ihrer Daten erhalten Sie folgende Informations-Pulbikationen, ohne jegliche Kosten und Verpflichtung.

 

 

 

 

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Warum ohne Kosten?

Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist es uns ein
Anliegen, so vielen Menschen wie möglich die Grundlage zu schaffen,
die rechtlichen Beschlüsse und Gesetze gem. Bundesverfassungsgericht zu unserem Fachgebiet allgemeinverständlich zu übermitteln. Damit sind Sie in der Lage wichtige Entscheidungen zu treffen und richtig zu reagieren.

 

 

 

 

Achtung! Beachten Sie unbedingt die EINSPRUCHSFRIST für den Bescheid über die Feststellung des Grundbesitzwerts des Gebäudes des Steuerpflichtigen (das ist nicht der Steuerbescheid). Diese beträgt einen Monat. (Einzelheiten teilt Ihnen Ihr Finanzamt in der Rechtsbehelfsbelehrung mit.) Versäumen Sie den Einspruch innerhalb der Frist, haben Sie keine Möglichkeit mehr, gegen den Bescheid Einspruch zu erheben.

 Mein dringender Rat:
"Sollten Sie Zweifel gegen den festgestellten Grundbesitzwert haben, legen Sie sofort Widerspruch per Einschreiben/Rückschein ein, damit Sie in Ruhe prüfen können!" Das ist Ihr gutes Recht nach § 198 BewG und Sie haben keinerlei Nachteile dadurch.













 

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